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Die Entführerin der kleinen Lara muss nicht ins Gefängnis

Bremerhaven/Stade (rsu).Ihre Tat ist für Außenstehende kaum fassbar: Am 4. November vorigen Jahres betritt die damals 24-jährige Frau aus Bremerhaven die Buxtehuder Klinik, geht in das Säuglingszimmer und nimmt sich die gerade zwei Tage alte Lara, versteckt sie unter der Jacke und fährt nach Hause.

Gestern verurteilte das Landgericht Stade sie zu einer Bewährungsstrafe. Zudem muss sie sich psychiatrisch behandeln lassen.

Ein Großaufgebot von Polizei, THW und Feuerwehr hatte unmittelbar nach Entdecken der Tat die Umgebung des Krankenhauses in der Dunkelheit des Abends abgesucht. Vergeblich.

Die Polizei und die Eltern des Kindes waren in höchster Sorge, eine Nacht in der Kälte hätte für das Kind lebensbedrohlich sein können. Am nächsten Morgen taucht das Baby wieder auf: Die Entführerin hatte Lara im Bremerhavener Klinikum Reinkenheide nahe der Cafeteria in einem Blumenkübel abgelegt.

Vor Gericht schildert die heute 25-Jährige mit flüsternder Stimme ihre Tat, die sie heute nach eigenen Angaben bereut. Sie hatte sich sogar schriftlich bei den Eltern des Kindes entschuldigt, der Brief war allerdings ungeöffnet zurückgekommen.

Nach einem Streit mit ihrem Verlobten sei sie –- ohne einen Führerschein zu haben – ins Auto gestiegen und losgefahren. Nur einen Monat vorher habe sie im dritten Monat schwanger ihr eigenes Kind verloren.

Irgendwann an dem Abend stand sie vor der Klinik und sei reingegangen. Dort machte sie auch die Tür des Zimmer auf, in dem die Mutter von Lara lag. Die konnte daraufhin eine gute Beschreibung für eine Phantomzeichnung abgeben, ein wesentlicher Grund, warum die Täterin schon drei Tage später ermittelt werden konnte. Die mit einem Code gesicherte Tür zum Säuglingszimmer habe offen gestanden, erzählt sie. Umbemerkt nahm sie das Kind mit und fuhr zurück nach Bremerhaven.

Eine Gutachterin stellte vor Gericht bei ihr eine schwere Persönlichkeitsstörung fest (Borderline-Störung). Das Gericht folgte ihr in der Bewertung, dass sie die dabei typischen Impulshandlungen nicht habe steuern können. Deshalb wurde die nicht vorbestrafte Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Eine konkrete Gefährdung des Kindes sah das Gericht nicht, die Angeklagte habe sich ordentlich um das Kind gekümmert. Allerdings muss sie sich stationär psychiatrisch behandeln lassen. Eine Einweisung in eine Klinik droht ihr bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Artikel vom 24.09.09 - 08:00 Uhr
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