Kunden von Telefon- und Internetanbietern erhalten in der Europäischen Union (EU) mehr Rechte. Künftig sollen sie innerhalb eines Werktages ihren Festnetz- und Mobilfunkanbieter wechseln und dabei ohne zusätzliche Hürden ihre Rufnummer behalten können.
Die Gesetze, die das EU-Parlament gestern beschloss, treten aber nicht sofort in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis spätestens Mai 2011 in nationales Recht umwandeln. Bisher hat kein EU-Land so klare und kundenfreundliche Regeln. Das Telekommunikations-Gesetzespaket verschärft auch die Informationspflichten der Anbieter. Sie müssen die Verbraucher künftig vor Vertragsunterzeichnung über ihr Leitungsnetz informieren.
Dessen Qualität bestimmt die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten oder Surfen im Netz mit. Zudem sollen Kundendaten wie Namen, Mail-Adressen, Bankverbindungen und Informationen im Internet besser geschützt werden. Anbieter werden verpflichtet, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen Behörden und Kunden selbst zu benachrichtigen.
Neu ist der Schutz vor unerwünschten „Cookies“, also den Daten, die auf dem Rechner beim Besuch von Internet-Seiten hinterlegt werden.
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So weiß ein Versandhaus, was man letztes Mal bestellt hat und kann diese Daten beim nächsten Aufruf auswerten und passende Artikel präsentieren. Doch nicht nur mit Internet-Suchmaschinen wäre mit diesem ungewollten „Daten-Abdruck“ Missbrauch möglich. In Zukunft muss der Internet-Nutzer vorher seine Einwilligung geben.
Internet-Sperren – etwa für Raubkopierer – sollen nur auf richterlichen Beschluss möglich sein. Eine Internetsperrung dürften Polizeibehörden nur in besonders dringenden Fällen anordnen, etwa bei begründetem Terrorverdacht oder zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Netz, erläuterte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler.
Der deutsche Hightech-Verband Bitkom begrüßte den neuen Rechtsrahmen. Damit sei sichergestellt, dass die Kappung von Internetanschlüssen nur nach einem „fairen und unabhängigen Rechtsverfahren“ möglich sei. (rn)
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