Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineanzeigenannahme
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der NORDSEE-ZEITUNG GmbH,
Hafenstraße 140, 27576 Bremerhaven (nachfolgend NZ genannt) und ihren Kunden
für Anzeigen in den Internetportalen der NORDSEE-ZEITUNG, Kreiszeitung Wesermarsch
und der Zevener Zeitung: http://www.nordsee-zeitung.de,
http://www.kreiszeitung-wesermarsch.de und
http://www.zevener-zeitung.de. Die AGB-Onlineanzeigenannahme finden auch auf hiermit im Zusammenhang
stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung.
1.2. Die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ergeben sich in
folgender Reihenfolge zunächst aus dem Auftrag des Kunden und der
Auftragsannahme durch die NZ, der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie den
AGB-Onlineanzeigenannahme. Im Falle von Widersprüchen sind die Bestimmungen der
jeweils vorrangigen Regelung maßgebend.
1.3. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die anschließende
Annahme dieses Auftrags durch die NZ zustande.
2.2. Der Auftrag des Kunden erfolgt durch das Einstellen eines
kostenpflichtigen Inserats im Internetangebot der NZ. Weitere Angaben zur
Ausgestaltung von Anzeigen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
2.3. Die Annahme des Auftrags durch die NZ erfolgt mit dem Zugang einer
elektronischen Eingangsbestätigung (per E-Mail) beim Kunden. Die
Eingangsbestätigung der NZ erfolgt nur unter Einbeziehung der
AGB-Onlineanzeigenannahme sowie der Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils
gültigen Fassung. Die NZ kann die Annahme des Auftrages ohne weitere Angabe von
Gründen verweigern.
3. Leistungen der NORDSEE-ZEITUNG
Die von der NZ zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den
Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 1.2 dieser AGB. Ergänzend gilt folgendes:
3.1. Soweit die NZ eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die
von erforderlichen Vorleistungen unabhängiger Dritter (z. B. die Verfügbarkeit
von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter)
oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der NZ unter dem
Vorbehalt, dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität
erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der NZ entfällt insoweit, es sei
denn, der NZ ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.
3.2. In Fällen höherer Gewalt ist die NZ von der Leistungspflicht befreit.
D.h. für die NZ erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und
Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für
nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen
geleistet. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen,
behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen und ähnliche Umstände, soweit diese von
der NZ nicht zu vertreten sind.
3.3 Alle abholpflichtigen Offerten werden vier Wochen lang aufbewahrt; nicht
abgeholte Offerten werden dann vernichtet.
3.4 Die NZ kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden,
die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers
zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g)
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von
der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
übernimmt.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1. Sobald dem Kunden erstmalig die angefragte Leistung der NZ
bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auf
ihre Vertragsmäßigkeit hin zu prüfen und offensichtliche und / oder
festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der
von NZ bereitgestellten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich bei der NZ
anzuzeigen.
4.2. Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich
vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen
nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine beleidigenden, verleumderischen,
volksverhetzenden, sitten- oder anderweitig gesetzeswidrigen Inhalte über
Anzeigen der NZ verbreiten, oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung
zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten.
4.3. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, über Anzeigen in der NZ
Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche
Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die das Ansehen der NZ
bzw. der NZ verbundenen Unternehmen gefährden. Insbesondere dürfen folgende
Inhalte im Flohmarkt der NZ weder beschrieben noch angeboten werden:
4.3.1. Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und
Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte unabhängiger Dritter
(z.B. das Recht am eigenen Bild, das Namens- und Persönlichkeitsrecht)
verletzen,
4.3.2. Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen,
4.3.3. pornografische und jugendgefährdende Artikel,
4.3.4. Waffen im Sinne des Waffengesetzes, radioaktive Stoffe, Gift- oder
Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,
4.3.5. geschützte Tierarten oder Pflanzen sowie deren Produkte oder
Präparate,
4.3.6. menschliche Organe,
4.3.7. Drogen, Arzneimittel, Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den
gesetzlichen Regelungen untersagt ist,
4.3.8. Anzeigen, die wiederholt in einer oder mehreren Anzeigen-Rubriken mit
gleichem Inhalt eingetragen werden (Spam).
4.4. Der Kunde darf innerhalb seiner Anzeige nicht auf Webseiten verlinken
bzw. es dürfen dort keine URLs angegeben werden, die auf Seiten verlinken,
4.4.1. deren Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten
verstoßen,
4.4.2. wenn der Betreiber der fremden Webseite nicht mit der Verlinkung
einverstanden ist,
4.4.3. dort Inserate oder Kleinanzeigen angeboten werden, die im direkten
Wettbewerb zu der NZ oder mit der NZ verbundenen Unternehmen stehen.
4.5. Die NZ behält sich das Recht vor, Anzeigen sowie darin enthaltene
externe Verlinkungen zu überprüfen und nach alleinigem freiem Ermessen
anzunehmen oder abzulehnen bzw. Verlinkungen zu sperren oder zu entfernen. Die
Sperrung oder Entfernung von Anzeigen und / oder Verlinkungen kann von der NZ auch
Software-gesteuert vorgenommen werden. Im Falle einer Sperrung oder Entfernung
ist die NZ nicht verpflichtet, den Kunden über die Sperrung und / oder
Entfernung zu informieren. Für den Kunden entstehen hieraus keine
Rechtsansprüche. Auch für Anzeigenaufträge, die an den Schaltern, den
Geschäfts- und Annahmestellen oder von einem Anzeigenvertreter angenommen
worden sind, steht der NZ das Recht der endgültigen Entscheidung über Annahme
oder Ablehnung zu.
4.6. Der Kunde hat die NZ auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 4.2 und 4.3
dieser AGB oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen
die NZ erhoben werden.
4.7. Der Kunde darf keine Inhalte einstellen, die Viren, Trojaner oder
ähnliche Daten enthalten, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die Funktion
von Computer- Hardware oder –Software oder von Telekommunikationsvorrichtungen
zu unterbrechen, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu stören.
4.8. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben, die im Zuge des
Anzeigenaufgabeprozesses von ihm erfragt werden, wahrheitsgemäß abzugeben.
4.9. Für Gewerbliche Kunden, die eine Anzeige nicht zwecks rein privater
Gelegenheitsgeschäfte sondern zur Verfolgung einer nachhaltigen gewerblichen
Tätigkeit schalten, steht die Anzeigenannahme im Flohmarktportal nicht zur
Verfügung. Die Formate und Preise im Flohmarkt der NZ beziehen sich
ausschließlich auf private Anzeigen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die vom Kunden an die NZ zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach den
jeweils geltenden Preisen bei Vertragsabschluss für die vertraglich vereinbarte
Leistung.
6. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche der NZ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Haftung
7.1. Die NZ haftet ausdrücklich nur für solche Schäden, die durch die NZ, ihren
gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden sind.
7.2. Die NZ haftet darüber hinaus bei nur leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) begrenzt auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und auf das vom Kunden zu zahlende
Entgelt. Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn Schäden beim Kunden
versichert sind oder typischer Weise versichert werden. Vorstehende Regelungen
gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.
7.3. Die NZ übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder
Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Bei fernmündlich
aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt die NZ keine Haftung für die
Richtigkeit der Ausführung.
7.4. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz,
bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8. Gewährleistung
8.1. Die NZ wird nicht Partei von infolge einer Anzeige abgeschlossenen
Kauf- oder sonstigen Verträgen. Die NZ übernimmt somit keinerlei Gewährleistung
für die dort angebotenen Artikel und / oder Dienstleistungen. Die NZ übernimmt
darüber hinaus keine Gewähr für:
8.1.1. die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit,
Qualität oder rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Inhalten,
8.1.2. die Identität, Seriosität, Leistungsbereitschaft, das
Leistungsvermögen oder das Verhalten der jeweiligen Parteien eines zwischen den
Nutzern geschlossenen Vertrages,
8.1.3. die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste,
insbesondere nicht bzgl. der Websites und technischen Systeme.
8.2. Maßnahmen der NZ gegen einzelne Nutzer wegen Missbrauchs der Dienste
erfolgen ausschließlich im eigenem rechtlichen und geschäftlichem Interesse der
NZ. Hieraus entstehen für den einzelnen Nutzer keine Rechtsansprüche.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Die vertragliche Laufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung
ergeben sich aus den weiteren Vertragsgrundlagen (Auftrag des Kunden,
Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung).
9.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie aus
anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten
unberührt. Ein wichtiger Grund, der die NZ zur fristlosen Kündigung berechtigt,
liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener
Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
10. Vertragsänderungen
10.1. Die NZ kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter
Allgemeiner Geschäftsbedingungen (z. B. AGB-Onlineanzeigenannahme) und / oder
Leistungsbeschreibungen abändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziffer
10.2 bis 10.4 der AGB-Onlineanzeigenannahme widerspricht. Der Kunde wird auf
die Änderung schriftlich oder per E-Mail rechtzeitig vorab hingewiesen. Der
Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten. Er muss
jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in
zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können.
10.2. Die NZ wird den Kunden bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich
darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn
der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der
Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung
genügt.
10.3. Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung
nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung
und diese tritt mit Ablauf der vier Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich
ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
10.4. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit die NZ die Preise bei
einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerpflichten ändert. Hier
tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein
späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
11.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Speicherung,
Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten nur im Rahmen der
einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
11.2. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen
der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen.
11.3. Es gelten die Inhalte der Datenschutzerklärung
der NORDSEE-ZEITUNG GmbH
12. Schlussbestimmungen
12.1. Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.
Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform.
12.2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Bremerhaven Erfüllungsort und Gerichtsstand.
12.3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung
wird dann durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt
entsprechend für Vertragslücken.
Leistungsbeschreibung
1. Der Prozess der Anzeigenaufgabe wird durch ein Online-Eingabeformular
gesteuert. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Angaben, die während der
Anzeigenaufgabe von ihm erfragt werden, wahrheitsgemäß abzugeben.
2. Während der Anzeigenaufgabe und am Ende wird dem Kunden eine Vorschau
seiner Online-Anzeige generiert.
3. Nachdem der Kunde seine fertig gestaltete Anzeige zur Veröffentlichung
geschickt hat, erhält er umgehend eine automatisch generierte Eingangsbestätigung.
4. Die Laufzeit einer Online-Anzeige beträgt ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung in der Zeitung 7 Tage.
5. Anzeigenformate und dazugehörige Preise richten sich nach der jeweils
gültigen Auszeichnung im Internetportal der NZ.
6. Alle im Internetportal ausgewiesenen Entgelte werden in Euro angezeigt
und verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise können von der NZ
jederzeit geändert werden. Die NZ behält sich insbesondere das Recht vor, die
Preise für kostenpflichtige Anzeigen-leistungen auch zeitweilig, z. B. für
Promotions-Aktionen, die Einführung neuer / zusätzlicher Funktionalitäten, oder
anderen Marketing-Aktivitäten zu ändern.
Stand: 01.07.2012